Wir haben das Ziel, ein Umfeld zu erzeugen, in dem digitale Innovationen in der Gesundheitsbranche in Deutschland möglich sind.
Durch digitale Innovationen soll wieder mehr Menschlichkeit in der Medizin Einzug halten.
Ausgewogener Datenschutz
im Hinblick auf die Nutzung sensibler Patienten- und anonymisierter Massendaten durch neue digitale Technologien ist eines der drei Schwerpunktthemen.
Angepasstes ärztliches Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht muss für das 21. Jahrhundert angepasst werden um digitale Innovationen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen.
Gemeinsame Schnittstellen
Als dritter Schwerpunkt ist der Ausbau von gemeinsamen Schnittstellen für den Datenaustausch im Gesundheitswesen und deren Implementierung gesetzt.
14. September 2019
Positionspapier des VdigG
"Zugang digitaler Innovationen in der Versorgung - weiterer Reformbedarf"
Ergebnisse einer multidisziplinären und übersektoralen Arbeitsgruppe
In unserer Arbeitsgruppe Innovation haben sich Experten aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens intensiv mit der Frage befasst, wie digitale Innovationen tatsächlich und nachhaltig in die Versorgung gelangen können.
Jacob Aleyt, Janika Drews, Manuel Grahammer, Dr. Paul Hadrossek, Dr. David Reinhardt, Clemens Roither und Daniel Schaffer haben ein Positionspapier verfasst, dass wir im Nachgang zum Download bereitstellen.
Der aktuelle Entwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) enthält sicher gute Ansätze. Wichtig ist allerdings ein ganzheitliches System der Markteinführung sowie der Erstattung digitaler Innovationen in die GKV-Regelversorgung. Unter den Überschriften „Der Perspektivwechsel als Schlüsselfaktor“, „Reformideen für den Innovationsfonds“ und „Leitfaden für Krankenversicherer und Hersteller digitaler Leistungen“ wird das notwendige Fundament für umfassende Verbesserungsansätze der Versorgung beschrieben.
Über reine Erstattungsfragen hinaus muss eine Verankerung digitaler Innovationen im Gesundheitssystem erfolgen. Diese umfasst neben Aspekten der Etablierung und Erstattung von Innovationen auf dem Gesundheitsmarkt auch praktische Aspekte des Wissensmanagements für Hersteller und Krankenversicherer: Gerade hier stoßen unterschiedliche Denkschulen und Unternehmermentalitäten aufeinander, die zum Wohle der Versicherten zueinander finden müssen.
17. Juni 2019
VdigG zur Anhörung der Verbände im Bundesgesundheitsministerium zum Referentenentwurf des Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) - Stellungnahme
Unsere Arbeitsgruppe Innovation unter Leitung von Daniel Schaffer (Vorstand Politik) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) erarbeitet. Diese Stellungnahme haben wir im Bundesgesundheitsministerium eingereicht.
Im Rahmen der heutigen Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium haben wir Gelegenheit, unsere Ideen vorzustellen.
Hier kann die Stellungnahme heruntergeladen werden
Bitte vormerken: Nach der parlamentarischen Sommerpause planen wir eine Veranstaltung rund um die Themen des DVG.
16. Mai 2019
Digitale Versorgung-Gesetz – Ein Schritt in die richtige Richtung mit vielen offenen Fragen
Der Verband digitale Gesundheit e.V. (VdigG) begrüßt die Veröffentlichung des „Entwurfes eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG)“ seitens des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Referentenentwurf antwortet auf viele wichtige Fragen zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems: Für digitale Produkte werden eine Nutzenbewertung sowie Erstattungsregularien für die GKV-Regelversorgung eingeführt, telemedizinische Anwendungen sollen vereinfacht angeboten werden und ein Anschluss von Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgen.
„Mit dem Entwurf beweist Gesundheitsminister Spahn seinen Gestaltungswillen für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Nach den bereits angepackten Regelungen zur elektronischen Patientenakte sowie zur Reform der Gematik im TSVG ist es gut, nun auch den breiten Zugang digitaler Leistungen in die GKV-Regelversorgung zu ermöglichen. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, damit digitale Innovationen allen Patienten und nicht nur ausgewählten Versichertengruppen, wie etwa durch Selektivverträge einzelner Krankenkassen, zur Verfügung stehen. Außerdem wird damit ein wichtiges Signal für die Gesundheitswirtschaft, auch und gerade im internationalen Umfeld gesetzt“, so die VdigG-Vorsitzende Ulrike Scholderer.
„Viele der Regelungen weisen in die richtige Richtung. Ob allerdings die Übertragung der AMNOG-Systematik auf digitale Gesundheitsanwendungen dem Innovationsgeist wirklich gerecht wird, muss diskutiert werden. Außerdem kommt der Aspekt der Systemtransparenz gegenüber Start-ups und Leistungserbringern immer noch zu kurz. Der VdigG wird sich daher zeitnah mit eigenen Positionen in die Debatte einbringen“, so Scholderer abschließend.
Über uns:
Ziel des VdigG
ist die Schaffung eines politischen und gesellschaftlichen Umfeldes, sowie einer innovationsfördernden Infrastruktur, wodurch die innovationstreibenden Akteure der digitalen Gesundheitswirtschaft erfolgreich die Optimierung der medizinischen Versorgung durch sichere Vernetzung der Kostenträger und Leistungserbringer, durch Schaffung intrinsischer Handlungsmotivation in Bezug auf die Wahrnehmung gesundheitsfördernder Maßnahmen seitens der Patienten und mittels sicherer Datenverarbeitungsrichtlinien gestalten können.
Die Mitglieder des Verbandes digitale Gesundheit (VdigG)
verbindet allein das Interesse, Innovationen der Informationstechnologie zu diskutieren, die das Potential haben, die Gesundheit Einzelner oder das Gesundheitssystem insgesamt zu verbessern.
Der VdigG ist der Think-Tank,
an dem sich Startup-Gründer und Gesundheitspolitiker, Investoren und Krankenkassenmitarbeiter, Ärzte und Krankenhausmanager, Juristen und Manager großer IT-Firmen, Journalisten und Verbraucherschützer, Patientenvertreter und Medizintechnikhersteller, sowie alle anderen Interessierten treffen, um Szenarien der technologischen Zukunft des Gesundheitswesens zu diskutieren, gedanklich vorweg zu nehmen und zu verstehen. Jeder Vorschlag wird intensiv studiert, analysiert, kritisiert und mit wissenschaftlichem Anspruch evaluiert, bis hinreichende Klarheit über seine Potenziale besteht.